Der Stiftungsrat wurde durch die Stiftungsgründer bestimmt und hat eine Amtszeit von vier Jahren. Nach Ablauf der Amtszeit wird der Stiftungsrat durch Wahlen innerhalb der Stiftung neu gewählt.
Der Stiftungsrat achtet auf die Einhaltung des Stiftungszwecks und beaufsichtigt die Tätigkeiten des Stiftungsvorstandes. Darüber hinaus berät der Stiftungsrat den Stiftungsvorstand und unterstützt ihn in allen Aufgaben und Bereichen.
Der Stiftungsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Der Rat wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät, unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit.